Leistungsangebot - Neue Brücke e.V. - Internationale Jugendhilfe, Kultur und Dienstleistungen in Deutschland

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Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)

Die Gruppenarbeit ermöglicht es, zu bestimmten Jugendlichen-Themen fortlaufende Angebote zu schaf­fen, die je nach Zielgruppe und Gruppenstärke auch im Rahmen von theater- oder kulturpädagogischen Projekten durchgeführt werden können. Themen wie Autonomie, Identität, Gewalt oder Isolation sollen aufgegriffen und über para- und nonverbale Elemente Emotionen und Gedanken ausgedrückt und dar­gestellt werden können. Vor allem dort, wo es Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund oder Fluchtbiographie bzw. Trauma an Sprache fehlt. Gruppendynamische Prozesse ermöglichen so, alterna­tive Kommunikationswege aufzuzeigen, bieten Lösungsansätze für individuelle Probleme und gestalten das soziale Miteinander sowie das Verstehen sozio-kultureller Handlungen und Strukturen in der aufneh­menden Gesellschaft.

Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)

Die Erziehungsbeistandschaft ist ein Angebot für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit und ohne Migrations- oder Fluchtbiographie, die individuelle altersbedingte Probleme und Schwierigkeiten sowohl im häuslichen als auch im schulischen Bereich aufweisen.

Der Erziehungsbeistand ist dabei eine stabile Bezugsperson und soll unter Einbezug des sozialen Um­feldes den jungen Menschen in seiner Persönlichkeitsentwicklung begleiten, die Beziehung zu den El­tern fördern und bei Konflikten Aufklärungsarbeit leisten.

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) (§ 31 SGB VIII)

Die SPFH ist eine längerfristig angelegte Hilfe für Familien, die multifaktoriell belastet sind. Als ganzheit­lich angelegte Hilfeform bezieht sie alle Familienmitglieder, das soziale Umfeld und insbesondere die Ressourcen des Familien-Systems in ihre Alltags- und Handlungsorientierung mit ein. Dabei stehen die Stärke des Einzelnen und des familiären Systems im Fokus und werden in die Hilfe zur Selbsthilfe mit­einbezogen. Den kulturellen Erfordernissen der Familie wird in besonderem Maße Rechnung getragen.

Betreuung zur Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII)

Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit und ohne Migrations- und Fluchtbiographie, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder bereits betroffen sind und pädago­gische Unterstützung und Begleitung zur Bewältigung ihres praktischen und zu strukturierenden Lebens­alltags benötigen. Hierzu gehört auch die Unterstützung in der Mitgestaltung von Freizeitanbindungen und schulischer Eingliederung, bei der therapeutischen und medizinischen Versorgung und der Gestal­tung eigener Lebensentwürfe sowie beim Aufbau sozialer Kontakte bzw. eines sozialen Umfeldes.

Hilfe für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII)

Dieses Unterstützungsangebot ist für junge Erwachsene ausgelegt, die in der zuverlässigen Gestaltung ihrer Lebensräume und -bezüge noch Begleitung benötigen. Hierzu zählen u.a. auch die Übergänge in selbständig angemietete Wohnräume, die Integration ins Arbeits- bzw. Berufsleben, alternative Schulab­schlüsse, Loslösungsprozesse von elterlichen, familiären und tradierten Beziehungen sowie der eigen­ständige und verantwortungsvolle Umgang mit materiellen Bezügen und mit Behörden.

Besonders die Mitwirkung des jungen Menschen ist hier gefragt und basiert in vielen Bereichen des An­gebotes auf einer Komm-Struktur.

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